RegenbogenMinden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit Regenbogen Minden GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Regenbogen Minden GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Bestellung von Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach dessen Zugang annehmen.

2.3 Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung.

2.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen festgehalten.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuell vereinbarten Leistungsvertrag.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Branche und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage sowie der Besonderheiten des jeweiligen Projekts.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Pflichten geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten bleibt beim Auftragnehmer.

3.4 Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Leistungen zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen.

4.3 Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu einer Anpassung der vereinbarten Fristen und Vergütung führen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Leistungserbringung fällig. Bei umfangreichen Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

5.4 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

5.5 Auslagen wie Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige projektbezogene Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit dies vorher vereinbart wurde.

6. Vertraulichkeit

6.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.

6.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Geschäftspläne, Kundendaten und alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

6.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 5 Jahren fort.

6.4 Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

7.1 Alle im Rahmen der Dienstleistung erstellten Konzepte, Präsentationen, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.

7.3 Eine Weitergabe oder Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu ergreifen.

8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Leistungsvertrag.

9.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei

9.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9.4 Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10.2 Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

Regenbogen Minden GmbH

Königstraße 45

32423 Minden

Stand: Januar 2025